Skip to main content

Ballongas Helium 50 – DAS ORIGINAL

40,15 €

Zuletzt aktualisiert am: 23. Februar 2018 20:19
Kategorie
Unterkategorie
Ballongas/Helium zum Befüllen von Ballons Dieser praktische Einwegzylinder der Firma Unique enthält ca. 0,420m³ Helium/Ballongas. Sie können damit einfach und schnell Latexballons und Folienballons befüllen. Durch die kompakten Abmessungen und das geringe Gewicht eignet sich der Helium-Zylinder ideal, um vor Ort (zum Beispiel auf einer Hochzeit, einem Geburtstag, einer Feier oder einem Luftballon-Weitflug-Event) Ballons zu befüllen und steigen zu lassen. So viele Ballons können Sie mit dem Helium-/Ballongas-Zylinder befüllen*:
 • ca. 50 Luftballons mit ø 23cm oder 
 • ca. 27 Luftballons mit ø 28cm oder • ca. 13 Luftballons mit ø 35cm oder 
 • ca. 27 runde Folienballons mit ø 45cm

 *Herstellerangaben ohne Gewähr Anleitung zum richtigen Befüllen der Ballons mit Ballongas: 1.) Den grünen Schraubverschluss auf der Oberseite des Helium-Zylinders ganz aufdrehen. Es entweicht noch kein Gas! 2.) Den Ballonhals über das schwarze Gummi-Ventil ziehen und dicht an das Ventil andrücken. 3.) Den Ballonhals samt dem schwarzen Gummi-Ventil vorsichtig nach unten drücken, bis das Helium in den Ballon strömt. 4.) Den Ballon bis zur gewünschten Größe mit Helium füllen und mit dem Ballonband fest verschliessen. 5.) Den grünen Schraubverschluss auf der Oberseite des Helium-Zylinders wieder zudrehen. Experten-Informationen: Im Zylinder befindet sich Helium der Klasse 3.7 mit einer Reinheit von 99,97%. Latexballons maximal 1 Stunde vor dem Einsatz befüllen, da Helium aus Latexballons binnen ca. 4 Stunden entweicht. Haben Sie Fragen zum Produkt oder zur Bedienung? Kontaktieren Sie uns einfach per Amazon-Kontaktformular oder rufen Sie uns unter Telefon 0911-36647980 (Mo - Fr 9:00 - 17:00 Uhr) an. Versand in die Schweiz nicht möglich.

Beschreibung

Weitere tolle Produkte findest du auf unserer Startseite https://create-activity.de.



40,15 €

Zuletzt aktualisiert am: 23. Februar 2018 20:19

40,15 €

Zuletzt aktualisiert am: 23. Februar 2018 20:19